Joerg-Olaf Schaefers on Thu, 6 Nov 2003 17:45:56 +0100 (CET) |
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Re: [rohrpost] Abmahnwahn |
Hallo Liste, Thursday, November 6, 2003, 5:22:08 PM, Jörg Kantel wrote: [..] > Abgesehen davon, daß eine Retourkutsche auf diese Meldung > <http://eleg.antville.org/stories/523035/> vermutet werden kann, wer > legt eigentlich die Grenze zwischen "geschäftsäßig" und "privat" fest? > Und wie soll ein Hobby-Webseitenbetreiber -- wie Nina -- da noch > durchblicken? So wirklich blickt da niemand mehr durch. Ich habe mich mal an einer moeglichst einfachen FAQ/Linksammlung (Ohne MDStV) versucht, viel- leicht hilft sie euch weiter (Verbesserungsvorschlaege erbeten, es war urspruenglich nur als Haftzettelchen fuer zwei Links gedacht): --snip-- http://fx3.org/faq/impressum_webseiten.php Seit dem 1. Januar 2002 verlangt das TDG [1] von geschäftsmäßigen Internetangeboten eine Anbieterkennzeichnung [2]. Einer der Knackpunkte liegt dabei im Wort "geschäftmäßig". Viele Internetnutzer sind der Meinung, die "Impressumspflicht" würde damit nur für kommerzielle Seiten gelten. Also für Seiten, mit denen/über die Umsätze generiert werden. Teilweise wird diese Ansicht sogar von Fachanwälten vertreten [3]. Dies ist aber wohl leider falsch, wie RA Dr. Klaus Sakowski bei legamedia [4] erklärt: "Geschäftsmäßig sind alle Angebote, die aufgrund nachhaltiger Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht bereit gestellt werden. So gesehen fallen auch die meisten privaten Websites unter die Kennzeichnungspflicht." Joerg Heidrich, Justitiar des Hannover Heise Verlags, ist der gleichen Meinung [5]: "Die Auslegung des Begriffs "Geschäftsmäßigkeit" ist nicht im Sinne von "kommerziell" zu verstehen, sondern umfasst alle Angebote, die "aufgrund nachhaltiger Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht bereitgestellt werden". Es gilt damit auch für alle privaten Websites, die sich einem Thema "nachhaltig" widmen, also unter Umständen auch einer Rezeptsammlung von Tante Erna, da ja kein kommerzielles Interesse nötig ist [..] Die Definitionen sind leider so dermaßen unbrauchbar, dass ich eigentlich für fast jede Website, auf der nicht gerade nur ein Baustellenschild ist, empfehlen würde, ein Impressum einzurichten.. Ich habe auf dieser Seite einige Links zusammengetragen, die bei der Orientierung im Paragraphendschungel hilfreich sind [6]: --snip-- [1] http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/ [2] http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__6.html [3] http://www.haerting.de/deutsch/archiv/faq_impressum.htm [4] http://www.legamedia.net/legapractice/sakowski_klaus/2002/02-01/02-01_sakowski_klaus_impressum-websites.php [5] http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=3783570&forum_id=44798 [6] http://fx3.org/faq/impressum_webseiten.php MfG Olaf ------------------------------------------------------- rohrpost - deutschsprachige Liste zur Kultur digitaler Medien und Netze Archiv: http://www.nettime.org/rohrpost http://post.openoffice.de/pipermail/rohrpost/ Ent/Subskribieren: http://post.openoffice.de/cgi-bin/mailman/listinfo/rohrpost/